Verkehrspolitische Grundsätze der UECC

1. Grundsatz

Funktionsfähige und effiziente Verkehrsmärkte sind eine unabdingbare Voraussetzung für wirtschaftliche Prosperität und Wirtschaftswachstum in Europa.

2. Grundsatz

Verkehrsmärkte sind nur funktionsfähig und effizient, wenn die freie Wahl der Verkehrsmittel gewährleistet und der freie Zugang zu ihnen sichergestellt ist.

3. Grundsatz

Verkehrsmärkte funktionieren nur dann effizient, wenn Kostenwahrheit besteht, d.h. wenn allen Verkehrsträgern die von ihnen verursachten Kosten nach einheitlichen Kriterien angelastet werden

4. Grundsatz

Voraussetzung für das Funktionieren des Verkehrsmarktes ist das Vorhandensein einer bedarfsgerechten Infrastruktur, die sich bezüglich Qualität und Kapazität mit den Veränderungen der Nachfrage weiter entwickelt.

5. Grundsatz

Der europäische Verkehrsmarkt ist ein zusammenhängendes Ganzes und im Grundsatz multimodal. Verschiedene Verkehrsträger ergänzen sich zu Ketten, stehen aber gleichzeitig miteinander im Wettbewerb und haben unterschiedliche Stärken und Schwächen.